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Spende

Der Verein freut sich über materielle und finanzielle Zuwendungen, um das Bildungskonzept unserer Schule zu unterstützen.

Bis auf weiteres sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Damit können Sie Ihre Beiträge und Ihre Spende von der Steuer absetzen. Für Beträge bis zu 300 € genügt hierfür der Überweisungsbeleg.

Wir verarbeiten die Daten von Spendern gemäß unserer Datenschutzordnung, die im PDF der Beitrittserklärung enthalten ist.

Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied im Verein oder signalisieren Sie uns Ihre Hilfe auf anderer Ebene. Wir freuen uns auf ihre Unterstützung oder Anregungen für unsere Schule.

Schicken Sie bitte die ausgefüllte Beitrittserklärung (PDF, Stand 25.10.2023) an unsere Adresse oder geben Sie sie im Schulsekretariat ab.

Wir verarbeiten die Daten von Mitgliedern gemäß unserer Datenschutzordnung, die im PDF der Beitrittserklärung enthalten ist.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10 € (oder mehr). Sie können auf der Beitritsserklärung bereits das Ende Ihrer Vereinsmitgliedschaft festlegen, z.B. das Datum des voraussichtlichen Verlassens der Schule.

Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied unseres Fördervereins willkommen zu heißen.

Um die Ziele des Vereins zu verwirklichen, sind wir auf jede Unterstützung ihrerseits angewiesen, sei es finanziell, ideell oder durch praktische Hilfe. Die Arbeit und die Erträge unseres Vereins werden vollständig für Zwecke unserer Schule eingesetzt. Mittel verausgabt der Verein nur, sofern staatliche Förderung nicht oder nur unzulänglich beansprucht werden kann.

Wir bedanken uns sehr herzlich für die großartigen Spenden der letzten Jahre, die wir von Stiftungen, Firmen und Privatpersonen erhalten haben!

Bis zum Betrag von 300 Euro können Sie Ihren Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende vereinfacht durch den Zahlungsbeleg nachweisen. Wenn Sie im Verwendungszweck der Überweisung Ihre Anschrift angeben, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung. Der Verein Bildungsinitiative St. Anna Grundschule e.V. ist wegen Förderung der Erziehung nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Augsburg-Stadt, Steuernr. 103/107/21366 vom 16.09.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016-2018 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Augsburg-Stadt, Steuernr. 103/107/21366, mit Bescheid vom 20.11.2013 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung die Förderung der Erziehung. Zuwendungen werden nur zur Förderung der Erziehung verwendet.